Wahl der Rechtsform
Bei der Gründung eines Unternehmens steht zunächst häufig eine Idee an erster Stelle, bevor ein passendes wirtschaftliches bzw. steuerrechtliches Konzept entwickelt wird. Wenige Gründer denken sofort an das geltende Gesellschaftsrecht und die Wahl der Rechtsform. Je nach Fall sind diese Überlegungen komplex und ohne fachliche Hilfe kaum zu durchblicken. Die Steuer- und Rechtsexperten unserer Kanzlei helfen Ihnen bei der Wahl einer Rechtsform für Ihr Unternehmen.
Ob der zukünftige Betrieb als Personen- (GbR, OHG, KG) oder Kapitalgesellschaft (GmbH, AG) gegründet werden soll, spielt etwa bei der Besteuerung eine entscheidende Rolle. Neben der erwünschten Minderung der Steuerbelastung stehen bei diesem Entscheidungsprozess zwei weiter zentrale Kriterien im Vordergrund, nämlich die Begrenzung der Haftung sowie die Optimierung der Unternehmensnachfolge. Wir helfen Ihnen, eine passende Lösung nach Ihren Vorstellungen zu finden.
Häufig stehen sich Interessen verschiedener Gesellschafter entgegen, die jeweils berücksichtigt werden müssen. Unsere Steuerberater sorgen dafür, dass die Wahl Rechtsform entsprechend Ihren persönlichen Bedürfnissen zugeschnitten wird. Wir begleiten Sie bei allen Schritten der Gründung einer Gesellschaft, neben der Wahl der Rechtsform auch bei der Vertragsgestaltung und der Einhaltung aller Formalitäten.
Weitere Leistungen der Steuerberatung:
- private Steuererklärungen
- Lohnsteuerermäßigungsanträge
- Erbschafts- und Schenkungssteuerklärungen
- Jahresabschlusserstellung
- betriebliche Steuererklärungen
- steuerliche Spezialfragen
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