Steuerberatung

Die klassische Steuerberatung ist unsere Kernkompetenz. Hier beraten wir Sie praxisnah, vorausschauend und verständlich. Auf der Grundlage einer genauen Kenntnis der sich ständig verändernden steuerrechtlichen Bestimmungen erhalten Sie fachlich optimalen Rat.

Unabhängig davon, ob Sie uns als Unternehmer oder Privatperson, als Geschäftsführer einer Gesellschaft oder Vorstand eines Vereins ansprechen – wir betreuen Sie gern bei Ihren betrieblichen und privaten steuerlichen Angelegenheiten.

Sprechen Sie uns rechtzeitig an, denn im komplexen Steuersystem Deutschlands kann jede private wie betriebliche Entscheidung steuerrechtliche Konsequenzen haben.

Sie erhalten von uns individuelle Lösungen zur Ausschöpfung Ihrer steuerlichen Möglichkeiten und zur Senkung der Gesamtsteuerlast.

Unsere Leistungen umfassen auch:

  • frühzeitige Anregungen zur Steuereinsparung
  • Optimierung der Gesamtsteuerbelastung
  • Vertretung vor Finanzbehörden und -gerichten
  • Unterstützung bei Betriebsprüfungen
  • Beratung bei privaten Investitionen und Vermögensübertragungen

Die Unkenntnis von Steuergesetzen befreit nicht von der Pflicht, Steuern zu zahlen. Die Kenntnis aber häufig.

Amschel Meyer Rothschild, deutscher Kaufmann und Bankier, 1744 – 1812

private Steuererklärungen

Als Arbeitnehmer zahlen sie monatlich Einkommenssteuer, die bei der Lohnabrechnung direkt an das zuständige Finanzamt abgeführt wird. Am Jahresende bescheinigt Ihr Arbeitgeber den Betrag der einbehaltenen Lohnsteuer und die Höhe der Sozialversicherungsbeiträge. Mit der privaten Steuererklärung beim Finanzamt (gemeinhin auch unter dem Begriff „Lohnsteuerjahresausgleich“ bekannt) wird die Vorauszahlung auf die Einkommenssteuer angerechnet und ausgeglichen.

Im komplexen Steuersystem Deutschlands kann jede private Entscheidung steuerrechtliche Konsequenzen haben. Als Ihre Berater unterstützen wir Sie bei jeder Art der privaten Steuererklärung sowie bei der Antragstellung, um Ihre steuerliche Belastung zu optimieren und eine vorausschauende Steuerplanung zu erarbeiten.

Neben der Einkommenssteuer müssen bei der privaten Steuererklärung auch die Erbschaftssteuer sowie die Schenkungssteuer berücksichtigt werden. Als unser privater Mandant können Sie verschiedene steuerrechtliche Rollen einnehmen. Als Angestellter und Vermieter benötigen Sie etwa andere Beratung als ein Bezieher von Rente und Kapitalerträgen. Viele Faktoren wie Kinder, Familienstand, Werbungskosten oder außergewöhnliche Belastungen nehmen Einfluss auf die Höhe der tatsächlichen Steuerlast.

Wir erstellen Ihre private Steuererklärung unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen Sachlage und der steuerlichen Gesetzeslage. Unsere Berater berechnen Ihre Steuerlast im Voraus und prüfen die Bescheide der Finanzbehörden, sodass Sie von unserem Wissen profitieren und möglicherweise über Ihnen unbekannte Wege der Steuergestaltung informiert werden.

Lohnsteuerermäßigungsanträge

Neben der Höhe des Einkommens hängt es von der Lohnsteuerklasse ab, welche monatliche Steuerlast Sie an Ihr zuständiges Finanzamt entrichten müssen. Im deutschen Steuerrecht gibt es verschiedene Lohnsteuerklassen, in die Arbeitnehmer eingestuft werden.

Wir unterstützen Sie bei der Erarbeitung und beim Erstellen des Antrags auf Lohnsteuerklassenwechsel sowie des notwendigen Lohnsteuerermäßigungsantrages. Individuell beraten wir Sie über die Chancen der Reduzierung Ihrer monatlichen Lohnsteuerzahlung.

Vielleicht müssen Sie auf dem Weg zur Arbeit täglich viele Kilometer zurücklegen oder sehen sich während des Steuerjahres außergewöhnlichen Belastungen wie Scheidungskosten gegenüber. Auch Betreuungskosten für Ihre Kinder können steuerlich geltend gemacht werden. Wir suchen mit Ihnen Wege, die daraus entstehende monatliche Steuerlast zugunsten Ihres Nettolohnes zu optimieren.

Die dafür notwendige schriftliche Eingabe muss jährlich bei Ihrem zuständigen Finanzamt eingereicht werden, anschließend wird die Ermäßigung in den in Ihren persönlichen elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen vermerkt.

Erbschafts- und Schenkungssteuerklärungen

Das Erbschaftsteuerrecht regelt die Steuer auf den Erwerb von Vermögen durch Tod und – im selben Gesetz – die Steuer auf den Erwerb von Vermögen durch Schenkung. Die Steuerberater unserer Kanzlei beraten Sie gern vollumfänglich in diesen Fragen und erarbeiten Ihre Steuererklärung.

Sie als Erbe oder beschenkte Person sind gesetzlich verpflichtet, dem Finanzamt den Erwerb, welcher der Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer unterliegt, innerhalb einer dreimonatigen Frist mitzuteilen. Durch umfängliche Planung kann die Steuerlast vermindert oder gänzlich vermieden werden. Wir erarbeiten mit Ihnen ein individuelles Konzept für Ihr gesamtes Vermögen (Privat- und Unternehmensvermögen) und beraten Sie zu jeweiligen steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten etwa nach einem Todesfall.

Bei Erbschaft oder Schenkung müssen zwei zentrale Faktoren immer berücksichtigt werden. Die Steuerlast ist vom Wert des zugewendeten Vermögens sowie vom Anteil des Nachlasses oder Geschenkten abhängig. Besonders bei großen Vermögen oder unübersichtlichen Familienverhältnissen sollten Sie unsere Unterstützung in Anspruch nehmen, um eine für Sie optimale Lösung zu finden unter Berücksichtigung der Freibeträge, die Sie ggf. alle zehn Jahre nutzen können.

Gemeinsam erarbeiten wir mit Ihnen die Steuererklärung und helfen Ihnen beim Antrag zur Erbschaft- oder Schenkungsteuererklärung.

Jahresabschlusserstellung

Ein aussagekräftiger Jahresabschluss ist für jedes Unternehmen von nachhaltigem Interesse Er verschafft einen Überblick über die Geschäftstätigkeit und die wirtschaftliche Lage Ihres Betriebes, indem er die Finanz- und Anlagenbuchhaltung aus zwölf Monaten zusammenfasst. Künftige Entscheidungen und neue Zielvorgaben beruhen auf der Grundlage eines qualifiziert erstellten Jahresabschlusses.

Als Unternehmer sind Sie verpflichtet, Ihr Betriebsvermögen am Jahresende in einer Bilanz oder Einnahmeüberschussrechnung darzustellen. Der Jahresabschluss ist die Grundlage zur Berechnung der Steuerlast Ihres Unternehmens und stellt gleichzeitig den betriebswirtschaftlichen Erfolg des Jahres dar. Diese Bilanz ist maßgebend für die Kontrolle der betrieblichen Entwicklung und von besonderer Bedeutung als Informationsquelle z.B. für Banken bei der Kreditvergabe. In besonderen Verhandlungssituationen beraten wir Sie dabei gern.

betriebliche Steuererklärungen

Wir erarbeiten für Sie alle steuerrechtlich notwendigen Steuererklärungen (Umsatzsteuer-, Gewerbesteuer-, Körperschaftssteuer sowie Erbschaft- und Schenkungsteuererklärungen).

Wir unterstützen Sie bei der Antragstellung, etwa auf Stundung von Steuerzahlungen, Erlass steuerlicher Nebenleistungen oder Aufschub von Abgabefristen. Zudem stehen wir Ihnen bei gesonderten und einheitlichen Erklärungen, Lohnsteuer-, und Kapitalertragssteueranmeldungen zur Seite.

Gern beraten wir Sie bei der optimalen Ausnutzung steuerlicher Wahlrechte. Wir bieten Ihnen die Sicherheit, steuergesetzliche Verpflichtungen einzuhalten. Sie erhalten von uns eine umfassende Darstellung der zu erwartenden Steuerzahlungen bzw. – erstattungen. Durch eine umfängliche Beratung entwickeln wir für Sie eine Strategie , um durch anfallende Steuerzahlungen Ihre Liquidität zu erhalten.

Wahl der Rechtsform

Bei der Gründung eines Unternehmens steht zunächst häufig eine Idee an erster Stelle, bevor ein passendes wirtschaftliches bzw. steuerrechtliches Konzept entwickelt wird. Wenige Gründer denken sofort an das geltende Gesellschaftsrecht und die Wahl der Rechtsform. Je nach Fall sind diese Überlegungen komplex und ohne fachliche Hilfe kaum zu durchblicken.

Wir helfen Ihnen bei der Wahl einer Rechtsform für Ihr Unternehmen. Ob der zukünftige Betrieb als Personen- (GbR, OHG, KG) oder Kapitalgesellschaft (GmbH, AG) gegründet werden soll, spielt etwa bei der Besteuerung eine entscheidende Rolle. Neben der erwünschten Minderung der Steuerbelastung stehen bei diesem Entscheidungsprozess die Begrenzung der Haftung sowie die Optimierung späterer Unternehmensbeteiligungen und Unternehmensnachfolge im Mittelpunkt.

Wir möchten gerne weiterhelfen.

Haben Sie Fragen oder ein Problem? Nehmen Sie Kontakt auf!

Unser Ziel ist Ihre Zufriedenheit. Wenn Sie ein Problem haben, welches nicht in einen der Themenbereiche passt sprechen Sie uns gerne an. Wir versuchen gemeinsam mit Ihnen eine Lösung zu finden.